Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Erstellung von Gutachten und Restaurierungsdokumentationen
Der Gutachter (Unternehmer) erstellt das Gutachten bzw. die Dokumentation unabhängig und objektiv.
Der Unternehmer ist berechtigt, alle erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, um das Gutachten sach- und fachgerecht zu erstellen. Dazu zählen insbesondere:
a) Erhebung der persönlichen Daten aller Beteiligten sowie der Daten ihrer Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherer
b) Erhebung der Daten des Auftraggebers
c) Besichtigung des betreffenden Fahrzeugs und Erstellung von Fotos
d) Technische Prüfung der festgestellten Schäden und des ZustandsEin Schadengutachten wird mindestens in zweifacher Ausführung erstellt (z. B. für Auftraggeber, Geschädigten, Schädiger, Versicherer, Rechtsanwälte, Werkstatt, Sachverständigenbüro).
Alle anderen Gutachtentypen werden gemäß dem auf der Website valoreclassico.de unter „Angebote und Preise“ veröffentlichten Angebot erstellt und übermittelt.
II. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber muss dem Unternehmer alle für das Gutachten erforderlichen Informationen bereitstellen, insbesondere relevante Unterlagen wie Fahrzeugschein, Versicherungspapiere oder historische Belege.
Er haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und Unterlagen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Unternehmer eigenständig und rechtzeitig über alle relevanten Umstände, das Gutachten betreffend, zu informieren (Bringschuld).
III. Urheberrecht
Der Unternehmer besitzt das Urheberrecht an dem erstellten Gutachten inklusive Anhängen.
Der Auftraggeber darf das Schadengutachten sowie Rechnungen und AGB des Unternehmers zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber Unfallbeteiligten, deren Versicherern und Gerichten verwenden.
Jegliche weitere Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Unternehmers.
Für andere Gutachtentypen bestehen keine Nutzungseinschränkungen.
IV. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf valoreclassico.de veröffentlichten Preisen.
Werk- und Dienstleistungen auf Stundenbasis erfordern gesonderte Verträge, in denen Leistungsumfang und Vergütung klar geregelt sind.
V. Vergütung bei Schadengutachten
Die Vergütung besteht aus einer Grundvergütung und Nebenkosten.
Leistungen, die über den ursprünglichen Gutachtenauftrag hinausgehen (z. B. Rechnungsprüfung, Nachbesichtigungen), werden gesondert berechnet.
Das Honorar ist bei Aushändigung (auch per E-Mail) fällig, unabhängig von einer Schadensregulierung durch Dritte.
VI. Berechnung der Grundvergütung
Die Grundvergütung basiert auf den Bruttoreparaturkosten zuzüglich geschätzter Wertminderung. Überschreiten diese 130 % des Wiederbeschaffungswerts, richtet sich die Vergütung nach dem Wiederbeschaffungswert (inkl. anteiliger MwSt.). Die Höhe orientiert sich an der jeweils aktuellen BVSK-Honorarbefragung (HB III bis HB IV).
VII. Stundensatz
Für Leistungen außerhalb vereinbarter Pauschalhonorare oder Verträge wird ein Stundensatz von 83,50 € brutto berechnet. Abgerechnet wird im Viertelstundentakt.
VIII. Post- und Telekommunikationskosten
Der Unternehmer kann für Post- und Telekommunikationsleistungen entweder die tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale bis maximal 15,00 € geltend machen, sofern diese nicht bereits durch den Vertrag abgegolten sind.
IX. Kosten für Kopien
Für Kopien gespeicherter Daten, sofern nicht im Vertrag enthalten, kann der Unternehmer 0,50 € pro Seite berechnen.
X. Reisekosten
Der Unternehmer erhält Ersatz für Fahrt-, Übernachtungs- sowie Tage- und Abwesenheitsgeld, sofern nicht vertraglich bereits enthalten.
Fahrtkosten:
a) 1,20 € brutto pro km bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs
b) Tatsächliche Kosten bei Nutzung öffentlicher VerkehrsmittelAbwesenheitsgeld:
bis 4 Std.: 20,00 € netto
4–8 Std.: 35,00 € netto
über 8 Std.: 60,00 € netto
Bei Auslandsreisen kann ein Zuschlag von 50 % erhoben werden.
Angemessene Übernachtungskosten sind in tatsächlicher Höhe zu erstatten.
XI. Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen
Das Honorar ist bei Übergabe (auch digital) des Gutachtens bzw. der Leistung sofort zu zahlen.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme grundlos, kann der Unternehmer eine Frist setzen. Nach Fristablauf wird das Honorar fällig.
Bei Zahlungsverzug beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz der Bundesbank.
Der Auftraggeber bleibt zur vollständigen Zahlung verpflichtet, auch wenn er seine Schadensersatzansprüche an Dritte abtritt. Die Einziehung dieser Ansprüche obliegt dem Auftraggeber.
XII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Unternehmers ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn es sich auf den konkreten Vertrag bezieht.
Eine Abtretung von Forderungen an Dritte ist nur mit Zustimmung des Unternehmers möglich.
XIII. Kündigung
Der Unternehmer kann bei wichtigem Grund kündigen, z. B. bei:
a) Pflichtverletzung des Auftraggebers
b) unzulässiger Einflussnahme
c) Zahlungsunfähigkeit
d) nachträglich erkannter fehlender FachkenntnisDer Auftraggeber kann jederzeit ohne Begründung kündigen.
Bei Kündigung durch den Unternehmer aus Gründen a–c oder durch den Auftraggeber ohne Grund, bleibt der Honoraranspruch bestehen – abzüglich des durch anderweitige Verwendung erzielten Erlöses.
Kündigt der Unternehmer wegen Punkt d), besteht kein Schadensersatzanspruch.
XIV. Mängelrechte
Der Unternehmer haftet für die Mängelfreiheit der gutachterlichen Leistung.
Der Auftraggeber kann Nacherfüllung verlangen; der Unternehmer kann den Mangel beseitigen oder ein neues Gutachten erstellen. Bei zweifachem Scheitern der Nacherfüllung kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Gutachtens angezeigt werden.
Ansprüche wegen Mängeln verjähren ein Jahr nach Erhalt des Gutachtens.
XV. Haftung
Der Unternehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
XVI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Regensburg. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat.
XVII. Schriftform und salvatorische Klausel
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform, auch der Verzicht auf diese Schriftformregelung.
Sollte eine Klausel ganz oder teilweise unwirksam sein, tritt die entsprechende gesetzliche Regelung an ihre Stelle.
